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   BVerwG, 26.09.2007 - 3 B 39.07   

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https://dejure.org/2007,19129
BVerwG, 26.09.2007 - 3 B 39.07 (https://dejure.org/2007,19129)
BVerwG, Entscheidung vom 26.09.2007 - 3 B 39.07 (https://dejure.org/2007,19129)
BVerwG, Entscheidung vom 26. September 2007 - 3 B 39.07 (https://dejure.org/2007,19129)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Rücknahme einer Approbation als Kinderpsychotherapeut und Jugendlichenpsychotherapeut wegen des Nichtbesitzes des dafür notwendigen Hochschulabschlusses; Erfordernis einer bestandenen Abschlussprüfung in den Studiengängen Psychologie, Pädagogik oder Sozialpädagogik für ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 30.06.2004 - 6 C 28.03

    Regulierung im Postbereich; gesetzliche Exklusivlizenz; Erteilung einer Lizenz

    Auszug aus BVerwG, 26.09.2007 - 3 B 39.07
    Eine Berufungszulassung mit dieser Begründung zwingt jedoch keineswegs dazu, bei der nachfolgenden Berufungsentscheidung von dem Verfahren nach § 130a VwGO abzusehen (Urteil vom 30. Juni 2004 BVerwG 6 C 28.03 Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 64); denn die im Berufungszulassungsverfahren getroffene Einschätzung der Sache äußert insoweit keine rechtliche Bindungswirkung.
  • BVerwG, 10.04.1992 - 9 B 142.91

    Vereinfachtes Verfahren - Entscheidung ohne mündliche Verhandlung -

    Auszug aus BVerwG, 26.09.2007 - 3 B 39.07
    Die Entscheidung, ob das Berufungsgericht den ihm nach § 130a VwGO eröffneten Weg beschreitet, steht in seinem pflichtgemäßen Ermessen, das nur auf sachfremde Erwägungen und grobe Fehleinschätzungen überprüfbar ist (Beschluss vom 10. April 1992 BVerwG 9 B 142.91 Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 5; stRspr).
  • BVerwG, 28.11.2002 - 3 C 44.01

    Psychologischer Psychotherapeut; Approbation als; Übergangsregelung für die

    Auszug aus BVerwG, 26.09.2007 - 3 B 39.07
    Der Senat hat in seinem Urteil vom 28. November 2002 BVerwG 3 C 44.01 (Buchholz 418.04 Heilpraktiker Nr. 21) entschieden, dass eine psychotherapeutische Vortätigkeit im Rahmen der Übergangsregelung des Psychotherapeutengesetzes für die Approbation als psychologischer Psychotherapeut nicht berücksichtigt werden kann, wenn sie ohne die Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz ausgeübt wurde.
  • VGH Baden-Württemberg, 16.06.2010 - 9 S 2530/09

    Approbationswiderruf; sexuelle Übergriffe; Feststellungen eines rechtskräftigen

    Derartig grundsätzlicher Klärungsbedarf ergibt sich hier schon deshalb nicht, weil die (sinngemäß) aufgeworfenen Fragen bereits hinreichend geklärt sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26.09.2007 - 3 B 39/07 -).
  • VG München, 23.11.2010 - M 16 K 10.2644

    Erteilung einer Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin nach

    Zumindest seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Februar 1983 (Az. 3 C 21.82, BVerwGE 66, 367 ff.; s. auch BVerwG v. 26.9.2007, Az. 3 B 39/07 -juris-) war dies allgemein bekannt.

    Dann nämlich hätte sie diese Tätigkeit nicht in erlaubter Weise erbracht, so dass diese Tätigkeit gemäß der ständigen ober- und höchstgerichtlichen Rechtsprechung im Rahmen des § 12 Abs. 4 PsychThG nicht anrechenbar ist (BVerwG v. 28.11.2002, Az. 3 C 44/01, DVBl. 2003, 677 ff.; BVerwG v. 26.9.2007, Az. 3 B 39/07 -juris-; OVG Rheinland-Pfalz v. 12.6.2002, Az. 6 A 11874/01 -juris-; OVG Rheinland-Pfalz v. 8.8.2001, Az. 6 A 10273/01, -juris-).

  • VGH Bayern, 31.03.2014 - 21 B 13.2047

    Berufsbezeichnung "Ingenieur"/Berufung; rechtzeitige Anzeige nicht nachgewiesen

    Denn der erkennende Senat ist lediglich an die Zulassung der Berufung durch den 22. Senat, nicht aber an die diesem Beschluss zugrunde liegende Rechtsauffassung gebunden, denn eine im Berufungszulassungsverfahren getroffene Einschätzung der Sache äußert insoweit keine Bindungswirkung (vgl. BVerwG B. v. 26.9.2007 - 3 B 39/07 ).
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